Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Am 10. Dezember 1948 verabschiedete die Vollversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Sie ist eine Weiterführung der Charta der Vereinten Nationen.
“Nie wieder Krieg!”, das war das Hauptanliegen dieser Erklärung. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wollte man eine Erklärung verfassen, an die sich alle Staaten halten sollten, um zukünftigen Kriegen vorzubeugen.
Sie ist also nicht idealistisch oder christlich, sondern rein pragmatisch.
Theodor Roosevelt, der damalige amerikanische Präsident, hatte diese Idee schon länger, auf Grund des Ersten Weltkrieges, fand dann erst durch den Zweiten Weltkrieg Mitstreiter (vor allem, die sogenannten “Alliierten”), die seine Idee mittrugen und unterstützen. Da alle Länder die Nase voll hatten von Krieg, wurde die Idee der vereinten Nationen und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte begrüßt und bis heute von allen Staaten unterzeichnet.
Da man jedoch das Gefühl hatte, dass wichtige Punkte fehlten, kam es zu zwei weiteren Abkommen, dem sogenannten Zivilpakt und Sozialpakt, die zusammen mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte das internationale Menschenrechtsgesetz bilden, an das sich alle Staaten der Erde versprachen zu halten.
 
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